Abgasanlage für den Ferrari California aus 1.4828 Edelstahl poliert mit Abgasklappen
Endschalldämpfer (Artikelnummer: 02FE06303001)
Sportkatalysatoren mit geraden Rohren, ohne Hitzeschutz (Artikelnummer: 02FE06303002)
Sportkatalysatoren mit geraden Rohren, mit Hitzeschutz (Artikelnummer: 02FE06303004)
Sportkatalysatoren mit X Pipe, ohne Hitzeschutz (Artikelnummer: 02FE06303003)
Sportkatalysatoren mit X Pipe, mit Hitzeschutz (Artikelnummer: 02FE06303005)
optionale Steuerung für manuelles öffnen und schließen incl. Fernbedienung, s. Link auf der rechten Seite
Es besteht die Möglichkeit nur den Endschalldämpfer zu nehmen, oder zusätzlich die originalen Katalysatoren durch 200cpi Rennsportkatalysatoren und ein X Pipe zu ersetzen. Das X Pipe kann auch durch zwei gerade Rohre ersetzt werden. Das X Pipe oder die geraden Rohre ersetzen den Mittelschalldämpfer. Die Anlage kann wahlweise an die originale Klappensteuerung angeschlossen werden oder ist optional mit unserer Steuerung erhältlich, die ein dauerhaftes öffnen der Klappen per Fernbedienung ermöglicht.
Bei Einbau der Sportkatalysatoren kann es abhängig von der jeweiligen Programmierung der ECU, unter Umständen zu einem aufleuchten der Motorkontrollleuchte (Check engine light) kommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß diese Anlage ohne deutsche Straßenzulassung ist. Der Betrieb dieser Anlage auf öffentlichen Straßen ist in Deutschland und teilweise auch in anderen Ländern nicht erlaubt, ebenso die Verwendung von Sportkatalysatoren und Ersatzrohren. Beachten Sie bitte unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land. Vermeiden Sie es, im Stand Gasstöße zu geben, da die großen Stichflammen, die herauskommen können, zum Brand des Fahrzeugs führen können! Sportauspuffanlagen, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, sind ausschließlich für Rennsportzwecke gedacht und auf privaten Rennstrecken zu benutzen. Die Benutzung auf öffentlichen Straßen geschieht auf eigene Verantwortung. Vor dem Einbau der Auspuffanlage muß der Käufer sicherstellen, daß die Anlage in dem jeweiligen Land benutzt werden darf.